Das Wichtigste
- Die Miete wird in Deutschland besteuert (Immobilienort-Prinzip), Sie müssen aber als spanischer Steuerresident die Einnahmen in Spanien angeben; Spanien rechnet die in Deutschland gezahlte Steuer an.
- Melden Sie die Immobilie in Spanien gegebenenfalls im Modelo 720 (Auslandsvermögen) — Prüfen Sie die Schwelle (Stand 2026) und holen Sie frühzeitig Rat.
- Buchen Sie einen deutschen Steuerberater oder eine nützliche Vollmacht für einen Verwalter: Aus dem Ausland klappt vieles nicht per Telefon.
Sie wohnen seit diesem Frühjahr dauerhaft in Alicante, haben Ihre Eigentumswohnung in Berlin behalten und bekommen jetzt die erste Mietzahlung. Zwei Fragen ploppen sofort hoch: Muss ich die Miete noch in Deutschland versteuern — und muss ich sie in Spanien angeben? Die kurze Antwort: Ja zu beidem. Die längere: Die Miete ist in Deutschland steuerpflichtig, Spanien besteuert Sie als Steuerresident aber weltweit und rechnet die deutsche Steuer an. Es bleibt also einiges zu organisieren — steuerlich, administrativ und praktisch.
Wer besteuert die Miete — Deutschland oder Spanien?
Das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Spanien folgt einem einfachen Prinzip: Einkünfte aus unbeweglichem Vermögen (also aus einer Wohnung oder einem Haus) werden grundsätzlich in dem Land besteuert, in dem die Immobilie steht — hier: Deutschland. In Spanien dagegen sind Sie als Steuerresident unbeschränkt steuerpflichtig für Ihr weltweites Einkommen. Damit müssen Sie die Miete auch in Ihrer spanischen Steuererklärung (Modelo 100) angeben.
Der Trick, der Doppelbesteuerung verhindert: Spanien gewährt einen Steuerabzug (Anrechnung) für die in Deutschland gezahlte Steuer. Praktisch bedeutet das: Sie geben die Miete in beiden Ländern an; Deutschland berechnet seine Steuer, Spanien rechnet diese an — es sei denn, der spanische Steuersatz ist höher, dann zahlen Sie in Spanien noch den Differenzbetrag.
Wichtig: Damit beide Finanzämter korrekt arbeiten, brauchen Sie in der Regel ein spanisches Certificado de Residencia Fiscal (Bescheinigung über die steuerliche Ansässigkeit) für das deutsche Finanzamt — und Ihre deutsche Steuer-Identifikationsnummer für Spanien.
Was steht in Deutschland an? (Formulare, Pflichten, Abzugsfähiges)
In Deutschland deklariert der Vermieter die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung in der Einkommensteuererklärung — konkret in der Anlage V. Für Nicht-Residenten (wenn Ihr Wohnsitz in Spanien liegt) gilt: Deutschland besteuert die inländischen Einkünfte; Sie gelten gegenüber Deutschland als beschränkt steuerpflichtig für diese Einkünfte.
Was Sie in Deutschland bedenken müssen:
- Anlage V ausfüllen: Mieteinnahmen, Werbungskosten, Abschreibungen (AfA) und Sonderposten.
- Werbungskosten sind umfangreich absetzbar: Schuldzinsen für die Finanzierung, Hausverwaltungsgebühren, Grundsteuer, Gebäudeversicherung, Instandhaltung, Maklerkosten bei Neuvermietung, Fahrtkosten zur Immobilie, Steuer- und Rechtsberatung. Bewahren Sie Rechnungen auf.
- Abschreibung (AfA) auf das Gebäude ist absetzbar; die konkrete AfA-Rate prüfen Sie mit Ihrem Steuerberater (Baujahr und Nutzung zählen).
- Als beschränkt Steuerpflichtiger entfallen manche Freibeträge und manche persönliche Vergünstigungen — das kann das Ergebnis leicht verschieben.
- Grundsteuer und laufende kommunale Abgaben bleiben in Deutschland fällig.
- Vorauszahlungen (Steuervorauszahlungen) sind möglich: Das Finanzamt setzt sie, wenn eine Steuerlast zu erwarten ist.
Praktisch: Ohne deutschen Steuerberater werden Sie unglücklich. Viele Formulare, Fristen und Nachweise lassen sich aus dem Ausland schwer regeln — eine deutsche Steuerkanzlei mit Vollmacht für den Verwalter ist in den meisten Fällen günstiger als verlorene Steuervorteile.
Was müssen Sie in Spanien angeben — und wie wird die Doppelbesteuerung verrechnet?
Als in Spanien steuerlich ansässige Person (steuerlicher Wohnsitz nach der 183-Tage-Regel oder nach dauerhafter Wohnsitznahme) geben Sie Ihre weltweiten Einkünfte in der spanischen Einkommenssteuererklärung (Modelo 100) an. Dazu gehören die Mieteinnahmen aus Deutschland.
Wie die Verrechnung praktisch abläuft:
- Sie geben die Bruttomieten in der Modelo 100 an und können in Spanien ähnliche Kosten absetzen (z. B. Schuldzinsen, Renovierung). Die genauen Abzugsregeln weichen teilweise von Deutschland ab — prüfen Sie den Umfang mit einem spanischen Steuerberater.
- Für die Verrechnung der deutschen Steuer nutzen Sie die Anrechnungsmethode: die bereits in Deutschland gezahlte Steuer wird auf die spanische Steuerlast angerechnet.
- Falls die spanische Steuer höher ist, zahlen Sie den Differenzbetrag in Spanien; liegt sie niedriger, sollten Sie keine Doppelzahlung haben.
Wichtig: Spanien verlangt oft Nachweise über die in Deutschland gezahlte Steuer (Steuerbescheid). Bewahren Sie also den deutschen Steuerbescheid jedes Jahr gut auf. Ebenfalls wichtig ist: Die Meldung als spanischer Steuerresident sollten Sie schriftlich (beispielsweise mit einem Certificado de Empadronamiento und dem NIE) belegen können.
Modelo 720, Vermögensteuer und weitere spanische Pflichten
Wenn Sie in Spanien steuerlich ansässig werden und Immobilien im Ausland halten, können mehrere zusätzliche Pflichten entstehen:
- Modelo 720 – Auslandsvermögen: Dieses Meldeformular verlangt Spanien von Residente, wenn Auslandsvermögen bestimmte Schwellen überschreitet. Immobilien gehören zur Meldekategorie. Die klassische Grenze, ab der das Formular relevant wird, lag bisher bei 50.000 € pro Kategorie; prüfen Sie den aktuellen Schwellenwert unbedingt beim Agencia Tributaria oder mit einem Steuerberater.
- Vermögensteuer (Impuesto sobre el Patrimonio): Ihre deutsche Immobilie wird zum weltweiten Vermögen gezählt; die Schwellen und Freibeträge sind regional sehr unterschiedlich — in manchen autonomen Regionen (z. B. Madrid) gibt es hohe Freibeträge oder sogar vorübergehende Befreiungen, in anderen fallen früh Abgaben an. Das beeinflusst Ihre jährliche Steuerlast.
- Jährliche Steuererklärungen: Sie müssen die Modelo 100 fristgerecht abgeben; zusätzlich können je nach Region Vorauszahlungen oder lokale Meldungen fällig werden.
Link intern: Lesen Sie mehr über die Meldepflicht beim Modelo 720: Modelo 720 – Auslandsvermögen, sowie zur Feststellung des steuerlichen Wohnsitzes: Steuerlicher Wohnsitz Spanien (183-Tage-Regel) und zur spanischen Einkommenssteuer: Modelo 100.
