Das Wichtigste
- Ihre AHV wird meist auch bei Wohnsitz im Ausland weitergezahlt, Sie müssen jedoch die Auszahlung und die gewünschte Währung vorab mit der Ausgleichskasse klären.
- Pensionskasse: Wenn Sie bereits Rentenbezüge erhalten, laufen diese weiter. Haben Sie noch eine Freizügigkeitsleistung, kann ein Kapitalbezug bei definitiver Ausreise möglich sein — steuerlich heikel, prüfen.
- Für die spanische Krankenversorgung brauchen Sie entweder das Formular S1 (bei Rentenbezug) oder eine private Police bis zur Registrierung in Spanien; beantragen Sie S1 frühzeitig bei Ihrer Krankenversicherung/Ausgleichskasse.
- Melden Sie sich in Spanien empadronado an, öffnen Sie ein spanisches Konto und holen Sie Lebensbescheinigungen rechtzeitig — das beschleunigt Zahlungen und verhindert Unterbrechungen.
Der Fehler, den fast alle machen: wie er aussieht und wie Sie ihn vermeiden
Viele denken: "Ich bekomme doch schon AHV und Pensionskasse — warum noch vorbereiten?" Das ist der klassische Fehler. Ja, die AHV zahlt grundsätzlich auch ins Ausland. Ja, viele Pensionskassen zahlen weiter. Aber ohne die passenden Formulare, die richtige Bankverbindung, ohne Empadronamiento und ohne frühzeitige Absprache mit Ihrer Pensionskasse können Zahlungen verzögert, anders versteuert oder gar reduziert werden.
Beispiel: Wer das S1 nicht rechtzeitig beantragt, steht in Spanien womöglich ohne Erstattung da und muss erst private Rechnungen vorstrecken. Wer die Freizügigkeitsleistung unbedacht als Kapital bezieht, zahlt oft in der Schweiz Quellensteuern und schafft sich später in Spanien eine komplizierte Steuererklärung. Tun Sie das jetzt; warten Sie nicht, bis die erste Rentenzahlung ausbleibt.
1. AHV (Alters- und Hinterlassenenversicherung): Was bleibt wie und was ändert sich
Kurz und praktisch: Die AHV zahlt auch bei Wohnsitz im Ausland. Das gilt für Rentenbezug genauso wie für Witwen- oder Waisenrenten.
- Wer zahlt weiter: Ihre schweizerische Ausgleichskasse (Ausgleichskasse des letzten Wohnsitzkantons oder der letzten Beschäftigung) behält die Zuständigkeit für die Auszahlung.
- Währung und Konto: Die Ausgleichskasse zahlt normalerweise auf ein Auslandskonto; klären Sie früh, ob in CHF oder EUR überwiesen wird und welche Gebühren anfallen. Ich empfehle ein eurofähiges Konto in Spanien (IBAN), um Wechselkursverluste zu vermeiden.
- Meldefristen: Jede Ausgleichskasse hat eigene Formulare für Adressänderung und Zahlungsanweisung — schicken Sie diese, sobald Sie die spanische Adresse wissen.
- Lebensbescheinigung: Die Ausgleichskasse verlangt regelmäßig eine Lebensbescheinigung (Certificat de vie). Organisieren Sie die Übersetzung oder nutzen Sie die konsularische Beglaubigung; das spart ab dem ersten Jahr Ärger. Unsere Anleitung hilft beim Ablauf: /de/finanzen-steuern/lebensbescheinigung-rentner-ausland
Wo Sie unbedingt anrufen: Ihre Ausgleichskasse (oder das kantonale AHV-Büro). Fragen Sie konkret: "In welcher Währung überweisen Sie an eine spanische IBAN?" und "Welche Nachweise brauchen Sie jährlich?" Notieren Sie Namen und Durchwahl.
2. Pensionskasse (berufliche Vorsorge/BVG): Auszahlung, Rente oder Freizügigkeitsleistung
Pensionskassen sind nicht einheitlich. Zwei Situationen sind typisch:
a) Sie beziehen bereits eine Rente aus der Pensionskasse
Dann läuft die Auszahlung meist weiter; Ihre Pensionskasse ist verpflichtet, die vereinbarte Rente auch ins Ausland zu liefern. Trotzdem: Informieren Sie die Kasse, geben Sie eine spanische Adresse und IBAN an. Manche Kassen verlangen zusätzlich eine jährliche Bestätigung des Wohnsitzes.
b) Sie haben Freizügigkeitsguthaben (noch nicht in Rente)
Wer die Schweiz endgültig verlässt, kann oft das Freizügigkeitsguthaben als Kapital beziehen. Das klingt verlockend — es hat aber Fallen:
- Auszahlung kann zu Quellensteuern in der Schweiz führen.
- In Spanien wird der Kapitalbezug unter Umständen als einmalige Einnahme besteuert; die Behandlung hängt vom Wohnsitzzeitpunkt und der konkreten Art der Leistung ab.
- Wenn Sie das Kapital jetzt nehmen, verlieren Sie später den steuerlich begünstigten Aufbau der Vorsorge. Für viele ist die lebenslange Rente die bessere Option.
Mein Rat: Lassen Sie sich vor einer Auszahlung steuerlich beraten. Holen Sie von der Pensionskasse eine verbindliche Mitteilung zu Abzügen und fragen Sie nach den Alternativen (Übertragung in eine Freizügigkeitspolice, behördliche Statements, evtl. Ratenzahlungen).
3. Krankenversicherung und S1: worauf niemand Sie früh genug hinweist
Was viele nicht erwarten: Die Lücke zwischen Umzug und spanischer Krankenregistrierung kann teuer werden. Zwei Wege:
- S1-Formular: Wenn Sie in der Schweiz AHV beziehen, können Sie Anspruch auf das Formular S1 haben. Mit diesem Formular können Sie in Spanien in das öffentliche System eingeschrieben werden. Beantragen Sie S1 früh — die Ausstellung und die anschließende Registrierung bei der spanischen Seguridad Social kann Wochen dauern. Wenden Sie sich an Ihre schweizerische Ausgleichskasse oder an Ihre Krankenkasse, um das S1 zu beantragen. Mehr zur spanischen Registrierung finden Sie bei der Seguridad Social: seg-social.es.
- Private Versicherung: Bis S1 greift, brauchen Sie eine private Police, wenn Sie in Spanien gesetzlich noch nicht versichert sind, und Konsulate prüfen solche Policen oft bei Visumanträgen genauer als Sie denken. Tarif: rechnen Sie mit 90–250 EUR pro Monat je nach Alter und Vorerkrankungen; holen Sie Angebote ein.
Wovor Sie niemand warnt: Manche Regionen verlangen zusätzliche Dokumente (Empadronamiento, NIE, Konto), bevor die Seguridad Social Sie voll in die Leistungswelt einbindet. Melden Sie sich also sofort empadronado und besorgen Sie die NIE/Residencia, denn das beschleunigt die S1-Registrierung. Eine praktische Einführung zum Empadronamiento finden Sie hier: /de/visum-recht/empadronamiento-spanien-erklaert
4. Steuern: Wer besteuert Ihre AHV und Ihre Pensionskasse?
Die steuerliche Behandlung hängt vom Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen der Schweiz und Spanien und vom spanischen Steuerrecht ab. Zwei Grundsätze sollten Sie kennen:
- Wohnsitzprinzip in Spanien: Wenn Sie in Spanien steuerlich ansässig sind (183-Tage-Regel, Lebensmittelpunkt), versteuern Sie grundsätzlich Ihr weltweites Einkommen in Spanien. Das heißt, Sie müssen Ihre Renten in Spanien angeben; ob die Schweiz weiterhin Quellensteuern einbehält, hängt vom Einzelfall ab. Bitten Sie einen Steuerberater mit Erfahrung in beiden Systemen um eine verbindliche Einschätzung.
- Abkommen Schweiz–Spanien: Das DBA regelt, welches Land welche Renten besteuern darf. Die konkrete Anwendung kann unterschiedlich sein — oft hat Spanien das Besteuerungsrecht über Renten von residenten Personen, aber prüfen Sie das konkrete Abkommen und holen Sie einen Steuerberater, der mit beiden Systemen vertraut ist. Informationen zur spanischen Besteuerung finden Sie hier: agenciatributaria.es.
Praktisch heißt das: Rechnen Sie mit einer spanischen Steuererklärung (Modelo 100) im Folgejahr Ihres Umzugs. Wenn Ihre Pensionskasse eine einmalige Kapitalauszahlung leistet, kann dies zusätzlich progressive Besteuerung auslösen. Vereinbaren Sie mit Ihrer Pensionskasse eine schriftliche Auskunft, wie sie Steuerabzüge handhabt, und holen Sie frühzeitig einen spanischen Steuerberater, der deutsch spricht.
