Sie haben eine Ferienimmobilie in Spanien oder denken daran, eine zu kaufen? Erben in Spanien folgen anderen Regeln als in Deutschland. Hier lesen Sie, welche Willenserklärung Sinn macht, welche Schritte Ihre Erben tun müssen und welche Fragen Sie einem Anwalt oder Steuerberater stellen sollten.
Von Chris Reino·Redaktion — Aufenthalt, Anmeldung und Alltag
Ohne ausdrückliche Wahl gilt für Ihre spanische Immobilie meist spanisches Erbrecht, und das kennt in vielen Regionen eine Pflichtteilregel ("legítima").
Tun Sie zwei Dinge: 1) Machen Sie ein deutliches Testament, das erklärt, welches Recht gelten soll (Art. 22 der EU-Erbrechtsverordnung). 2) Legen Sie zusätzlich ein spanisches, notarielles Testament für Ihre spanischen Werte an, wenn Sie schnelle Abwicklung wollen.
Nach dem Todesfall brauchen die Erb*innen Apostille, beglaubigte Übersetzungen, das spanische "Certificado de Últimas Voluntades" und oft eine notarielle Annahme der Erbschaft; ohne Anwalt geht das technisch, bei Steuern und Pflichtteilen aber meist schief.
Stand der Informationen: August 2026. Hinweise der Konsulate und regionale Gesetze unterscheiden sich, prüfen Sie Details beim zuständigen Konsulat oder einer Fachanwältin.
Der verbreitete Fehler: "Mein deutsches Testament gilt automatisch"
Viele Deutsche glauben: "Ich schreibe ein Testament in Deutschland, fertig." Das ist die häufigste Falle. Seit der EU-Erbrechtsverordnung können Sie zwar bestimmen, dass deutsches Recht auf Ihre gesamte Nachlassmasse angewendet wird. Aber wenn Sie das nicht ausdrücklich tun, entscheidet die Verordnung automatisch, welches Recht gilt, und das kann das spanische Recht sein.
Mein Tipp: Wenn Ihnen die deutsche Aufteilung wichtig ist, nehmen Sie die Wahl des deutschen Rechts schriftlich ins Testament auf. Und lassen Sie das Testament fachgerecht formulieren (siehe unten, wann ein Profi nötig ist).
Recht wählen: Deutsche Regelung beibehalten oder spanisches Recht akzeptieren?
Die EU-Erbrechtsverordnung (veröffentlicht 2012, anwendbar seit 2015) erlaubt Ihnen, für Ihren gesamten Nachlass das Recht Ihres Heimatlandes zu wählen (Art. 22). Das heißt: Sie können ausdrücklich deutsches Recht wählen. Falls Sie das nicht tun, bestimmt die Verordnung das Recht des Staates, in dem Sie zum Todeszeitpunkt gewöhnlich gelebt haben; das kann Spanien sein.
Wahl des anwendbaren Rechts — kurz gegenübergestellt
Option
Vorteile
Nachteile / Risiko
Deutsches Recht wählen
Vertraute Erbfolge und Pflichtteilsregelungen; weniger Überraschungen für Erben in Deutschland.
Die Wahl muss ausdrücklich im Testament stehen; formale Fehler können sie unwirksam machen.
Spanisches Recht gelten lassen
Für spanische Immobilie oft harmonischere Abwicklung vor Ort; in manchen Regionen steuerliche Vorteile für direkte Verwandte.
Pflichtteilsrechte/legítima können Ihre Verfügungen einschränken; regionale Unterschiede.
Wichtig: Einige Autonome Gemeinschaften in Spanien haben eigenes Zivilrecht oder Sonderregeln (z. B. Katalonien, Navarra, das Baskenland und teils die Balearen). Das beeinflusst sowohl Pflichtteile als auch Formvorschriften.
Praktische Gestaltung der Verfügung: ein Testament — oder zwei?
Ich empfehle meistens diese Kombination:
Ein deutsches Testament mit der klaren Erklärung: "Ich wähle deutsches Recht für meine Erbfolge gemäß Art. 22 der EU-Erbrechtsverordnung." Das gibt Transparenz für Erben in Deutschland.
Ein ergänzendes spanisches notarielles Testament, das nur Ihre spanischen Vermögenswerte regelt. Vorteil: Notare, Grundbuchamt und Behörden in Spanien arbeiten schneller mit einem spanischen Originaldokument und vermeiden Übersetzungsstreit.
Weshalb zwei? Ein deutsches Testament allein wird oft übersetzt, apostilliert und dann vor spanischen Behörden geprüft. Das kostet Zeit. Ein spanisches notarielles Testament reduziert Reibungsverluste. Achten Sie nur darauf, dass die Dokumente sich nicht gegenseitig automatisch aufheben. Die Formulierung muss das regeln; das macht eine Anwältin.
Was Ihre Erben vor Ort tatsächlich tun müssen (Schritt für Schritt)
Die folgende Reihenfolge ist die Praxis auf Mallorca, der Costa Blanca und anderswo in Spanien. Details können regional abweichen.
Todesfall registrieren und Sterbeurkunde erhalten (deutsches Standesamt oder spanisches Registro Civil).
Certificado de Últimas Voluntades beantragen beim spanischen Justizministerium (zeigt, ob ein Testament registriert ist).
Originaltestament (oder Kopien mit Apostille) und Sterbeurkunde plus notarielle Übersetzungen vorlegen.
Notartermin: Annahme der Erbschaft (declaración de herederos oder escritura pública de aceptación). Bei direkter Erbfolge mit Testament meist notarielle Urkunde; ohne Testament oft gerichtliche "Declaración de herederos".
Steuererklärung: Abgabe der Erklärung zum Impuesto sobre Sucesiones y Donaciones (Erbschaftssteuer) in der zuständigen Autonomen Gemeinschaft. Fristen beachten.
Eintragungsantrag beim Registro de la Propiedad, wenn Immobilien übertragen werden.
Wichtig: Deutsche Erbscheine werden nicht automatisch in Spanien anerkannt. Sie brauchen apostillierte deutsche Urkunden plus beglaubigte spanische Übersetzungen (traductor jurado). Ohne diese Unterlagen blockiert das Grundbuch die Umschreibung.
Voraussetzungs- und Unterlagen-Checkliste für die Erben
Sterbeurkunde (Todesbescheinigung), apostilliert
Originaltestament oder Nachlassdokumente, apostilliert
Certificado de Últimas Voluntades (Spanien)
Personalausweis / Reisepass der Erben
NIE/Zahl der Steueridentifikation der Erben in Spanien (falls noch nicht vorhanden: das muss man beantragen — siehe /de/visum-recht/nie-nummer-spanien-beantragen)
Leistungsnachweise für Hypotheken, Rechnungen oder Schulden des Verstorbenen
Nota simple vom Registro de la Propiedad (Grundbuchauszug)
Beglaubigte spanische Übersetzungen aller deutschen Dokumente (traductor jurado)
Steuern: Wer wo zahlt und wie schmerzhaft ist das?
Erbschaftssteuer in Spanien (Impuesto sobre Sucesiones y Donaciones) ist regional geregelt: jede Autonome Gemeinschaft gestaltet Freibeträge, Abschläge und Tarife separat. Das bedeutet: Erben auf der Costa Blanca (Valencianische Gemeinschaft) haben andere Regeln als auf Mallorca oder in Andalusien. Manche Regionen haben großzügige Reduktionen für Ehepartner und Kinder, andere weniger.
Deutschland besteuert Erbschaften nach deutschem Recht, wenn der Erbe oder der Erblasser in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig war. Gibt es Anknüpfungspunkte in beiden Ländern, droht Doppelbesteuerung. Weder existieren EU-Regeln, die alle Fragen des grenzüberschreitenden Erbrechts klären, noch gibt es einen bilateralen Erbschaftsvertrag zwischen Deutschland und Spanien.
Deshalb gilt:
Erbfolge- und Steuerplanung früh angehen – optimieren lässt sich nur mit konkreten Zahlen.
Nach dem Todesfall: Erbschaftssteuererklärung in Spanien innerhalb der vorgeschriebenen Frist einreichen (prüfen Sie die Frist Ihrer Region; fragen Sie die Agencia Tributaria oder Ihren Steuerberater).
Offizielle Infos zur spanischen Steuerbehörde finden Sie hier: agenciatributaria.es
Was Sie gefahrlos selbst erledigen können und wofür sich eine Fachkraft lohnt
Gefahrlos selbst erledigen:
Eine einfache, klare Willenserklärung schriftlich verfassen ist möglich, aber riskant — besonders bei der Rechtswahl. Wenn Sie deutsches Recht wählen, muss die Formulierung exakt sein.
Die Nota simple aus dem spanischen Grundbuch online holen; Dokumente sammeln und Apostillen beantragen.
Dem Erben Informationen und Kopien bereitstellen, damit er/sie beim Notar und Finanzamt schneller arbeitet.
Wofür Sie unbedingt Profis brauchen:
Formulierung der Rechtswahl nach Art. 22 EU-Erbrechtsverordnung – ein Fehler macht die Wahl unwirksam.
Planung bei komplexen Familienverhältnissen (Patchworkfamilie, Enterbungen, größere Vermögenswerte) – hier greifen oft Pflichtteile und Testierverbote regional unterschiedlich.
Steuerliche Optimierung zwischen Deutschland und Spanien: Fragen der Steuerpflicht, Anrechnung und Vermeidung von Doppelbesteuerung gehören in die Hände eines deutsch‑spanischen Steuerberaters.
Vollstreckung und Grundbucheintragung bei hoher Verschuldung, mehreren Immobilien oder Gesellschafterverhältnissen.
Was kostet das? Grobe Orientierungsgrößen
Kosten variieren stark nach Region und Komplexität. Einige Orientierungspunkte:
Notarkosten für Annahme der Erbschaft: meist überschaubar (einige hundert Euro), aber abhängig vom Verkehrswert der Immobilie.
Grundbucheintragung: Gebühr nach Wert, oft mehrere hundert Euro.
Anwältin / Steuerberater: bei komplexen Fällen rechnen Sie mit mehreren tausend Euro.
Übersetzungen + Apostillen: pro Dokument 50–200 Euro, je nach Umfang.
Weil die Erbschaftssteuer schwer vorherzusagen ist, sind konkrete Zahlen erst nach Bewertung der Immobilie und Kenntnis der regionalen Steuergesetze sinnvoll. Fragen Sie vorab eine Kostenabschätzung.
Fragen, die Sie einer Anwältin, einem Steuerberater oder Makler stellen sollten
Wenn Sie jemanden beauftragen, drucken Sie diese Liste aus und nehmen Sie sie zum Termin mit.
Kennt die Person sowohl deutsches als auch spanisches Erbrecht? Hat sie Erfahrung mit Fällen wie meinem?
Wenn ich deutsches Recht wählen will: Wie formuliere ich die Wahl korrekt im Testament? Können Sie eine Mustervorlage zeigen?
Welche lokalen Pflichtteilsregeln gelten für meine Immobilie (genaue Region nennen)?
Wie läuft die steuerliche Behandlung in meiner Wohnregion ab? Welche Freibeträge gelten aktuell? (Konkretes Jahr nennen lassen.)
Welche Dokumente werden meine Erben brauchen, und wie lange dauert die Abwicklung voraussichtlich?
Welche Kosten und Gebühren fallen in Ihrer Schätzung insgesamt an? (Notar, Registro, Steuer, Übersetzung, Gebühren.)
Häufige Fragen
Gilt mein deutsches Testament automatisch für meine Immobilie in Spanien?
Nein, nur wenn Sie ausdrücklich deutsches Recht wählen (Art. 22 der EU-Erbrechtsverordnung). Tun Sie das nicht, kann spanisches Recht auf Ihre Immobilie angewendet werden.
Brauchen meine Erben einen deutschen Erbschein in Spanien?
Ein deutscher Erbschein allein reicht nicht. Spanien verlangt apostillierte Originale und beglaubigte spanische Übersetzungen; oft ist zusätzlich eine notarielle Erklärung in Spanien nötig. Die schnellste Lösung ist die notarielle Annahme der Erbschaft in Spanien.
Können meine Kinder in Spanien mehr Erbsteuer zahlen als in Deutschland?
Ja. Die Höhe der Erbschaftssteuer in Spanien hängt von der Autonomen Gemeinschaft ab. Manche Regionen haben großzügige Reduktionen, andere nicht. Ein deutsch‑spanischer Steuerberater kann die konkrete Belastung berechnen und Doppelbesteuerung prüfen. Sie finden erste Hinweise bei der spanischen Steuerbehörde: agenciatributaria.es.
Soll ich ein spanisches Testament machen?
Ja, für die meisten Immobilienbesitzer ist ein spanisches, notarielles Testament praktisch. Es beschleunigt die Abwicklung in Spanien. Falls Sie deutsches Recht wünschen, sollte das spanische Testament diese Rechtswahl nicht unterlaufen; lassen Sie die Formulierung von einer Fachperson prüfen.
Was passiert, wenn ich meine Kinder enterbe?
In Spanien gibt es Pflichtteilsrechte (legítima). Die konkrete Ausgestaltung ist regional verschieden. Ein Enterben kann unwirksam oder anfechtbar sein. Es kann zu langen Rechtsstreitigkeiten führen.
Wie schnell müssen Erbschaftssteuern in Spanien bezahlt werden?
Die Fristen sind regional unterschiedlich; typischerweise besteht eine Einreichungsfrist nach dem Todesfall. Es ist dringend, die genauen Fristen bei der zuständigen Agencia Tributaria der jeweiligen Autonomen Gemeinschaft zu prüfen oder einen Steuerberater zu beauftragen, da Fristversäumnisse hohe Zinsen und Strafen nach sich ziehen.
Weiterführende Hilfen auf HolaRetire: Informationen zum NIE und zur Abmeldung in Deutschland finden Sie hier: NIE beantragen und Abmeldung Deutschland. Für regionale Besonderheiten lesen Sie unsere Seiten zu Mallorca und zur Costa Blanca: Mallorca, Costa Blanca.
Wenn Sie ernsthaft planen: vereinbaren Sie einen Termin mit einer deutsch‑spanischen Fachanwältin noch bevor Sie verkaufen oder größere Verfügungen treffen. Kleine Formulierungsfehler im Testament schaffen später Jahre an Ärger – und das ist teuer.
Übernehmen Sie Ihre Situation in einen kostenlosen Plan und sehen Sie genau, was als Nächstes zu klären ist — der Weg, die Unterlagen und der richtige Zeitpunkt.
Chris lebt in Spanien und arbeitet seit jeher im internationalen Tourismus- und Wohnsektor — auf der Seite, die mit Ankommenden zu tun hat und nicht mit Urlaubern. Bei HolaRetire betreut er die Ratgeber zu Aufenthalt, Anmeldung und den ersten Monaten vor Ort und gleicht sie mit dem ab, was Konsulate und spanische Behörden tatsächlich veröffentlichen.