Conroy Albion ist eine auf britisches Steuerrecht für international mobile Personen spezialisierte Beratung mit besonderem Fokus auf die Beziehungen zwischen Grossbritannien und Spanien. Die Kanzlei erstellt britische Steuererklärungen (einschließlich SA109), übernimmt Meldungen zur Kapitalertragssteuer bei Immobilienverkäufen im Vereinigten Königreich, führt Wohnsitzprüfungen und Vor‑/Ausstiegsplanungen durch und berät zur Spanien‑UK Doppelbesteuerungsvereinbarung.
Für Personen, die nach Spanien ziehen, bietet Conroy Albion vertragsbasierte Beratung zur Vermeidung von Doppelbesteuerung, prüft Ihre steuerliche Situation vor und nach dem Umzug, bereitet notwendige britische Steuererklärungen mit offengelegten Treaty‑Positionen vor und vertritt Mandanten gegenüber HMRC, z. B. bei notwendigen Offenlegungen oder Prüfungen.



